Propan-Gas-ScheldIm Breiten Boden 635745 Herborn - Hörbach
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Technische Tipps

Bedienungsanleitung für Gasflaschen

Propan-Flüssiggas ist ein Kohlenwasserstoff. Er ist unter normalen atmosphärischen Bedingungen gasförmig und verflüssigt sich unter relativ geringem Druck.

Da es in flüssigem Zustand nur ein Bruchteil seines Gasvolumens beansprucht, lässt es sich in großen Mengen in verhältnismäßig kleinen Druckbehältern transportieren.

Bedingt durch besondere Eigenschaften des Propangases sind bei der Verwendung in Flaschen folgende Anweisungen zu beachten:

 

  1. Flaschen dürfen nur stehend befördert und gelagert werden.
  2. Der Druck in den Flaschen ist abhängig von der Umgebungstemperatur, deshalb müssen die Flaschen gegen Erwärmung geschützt werden. Bei +20°C besteht ein Druck in der Flasche von 8.5bar, bei +60°C von 22bar.
  3. Unsachgemäßes Öffnen des Ventils einer nicht an ein Verbrauchgerät angeschlossenen Flasche kann zu starken Verbrennungen durch Gasberührung führen.
  4. Läßt bei mengenmäßig hoher Gasentnahme der Druck in der Flasche nach (Reifbildung an der Flasche von unten nach oben), ist die Flasche noch nicht leer. Deshalb muss das Vertil jeder abgestellten Flasche unbedingt zugedreht werden, damit die in der Flasche bedindlichen Restmenge nicht unkontrolliert austreten kann.
  5. Propangas ist schwerer als Luft, das heißt: ausströmendes Gas fließt unsichtbar auf den Boden und dort an die tiefste Stelle. Deshalb ist die Lagerung unter Erdgleiche verboten und die Verwendung in tiefergelegenen Räumen mit strengen sicherheitstechnischen Auflagen verbunden.
  6. Da für eine vollständige Verbrennung von 1kg Flüssiggas ca. 12m³ Luft benötigt werden, ist bei Verwendung in geschlossenen Räumen für ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen.
  7. Zum Betrieb von Flüssiggasgeräten dürfen nur zugelassene Druckregler angeschlossen werden.
  8. Bei Gasflaschen mit 3,5,6 und 11kg Füllgewicht befindet sich im Entnahmeventil eine Gummidichtung, an die wiederum nur die passenden Druckregler mit Kleinflaschenanschluss verwendet werden dürfen. Bei der 33kg-Flasche befindet sich keine Dichtung am Entnahmeventil. Deshalb muß der verwendete Großflaschenregler unbedingt eine Dichtung (Alu oder Kunststoff) haben. Nach Anschluß des Reglers (Linksgewinde) ist in jedem Falle mit einem schaumbildenden Mittel die Dichtheit zu prüfen.
  9. Es dürfen nur Flüssiggasschläuche Orange, DIN 4815, verwendet werden. Die Schlauchlänge darf bei Aufstellung der Flaschen in Schränken und Kästen max. 40cm betragen. Bei gewerblichen Arbeiten mit Brennern, die mit Schläuchen über 40cm Länge betrieben werden, ist eine Schlauchbruchsicherung, unter Erdgleiche zusätzlich eine Leckgassicherung, vorgeschrieben. Für alle Flüssiggasanlagen gelten die technischen Richtlinien TRF 1996, aus denen u.a. hervorgeht: "Jede Flüssiggasanlage ist vor Inbetriebnahme und nach Änderungen durch einen Sachkundigen des Gaslieferanten zu überprüfen". Sämtliche Anlagen unterliegen einer 2-Jahreswiederholungsprüfung, die der Betreiber veranlassen muss. Der nachfolgende Hinweis gilt nicht, soweit als Treibgas oder Autogas ausgewiesen.

 

 

"Steuerbegünstigtes Flüssiggas! Darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Antrieb von Gasturbinen oder Verbrennungsmotoren in ortsnahen Anlagen, die ausschließlich der Erzeugung von Strom und Wärme dienen. Jede andere motorische Verwendung, insbesondere die Verwendung als Treibstoff von Fahrzeugen, zieht neben steuer- und strafrechtlichen Folgen den Ausschluß von Begünstigungen nach sich."

Pfand- und Leihflaschen sind unser Eigentum. Bei Verlust erfolgt Berechnung zum Wiederbeschaffungswert. Flaschen anderer Großverteiler werden von uns nicht gefüllt. Für Eigentumsflaschen übernehmen wir keine Haftung.